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Es wurde angefragt, ob eine nicht beitragsfinanzierte Invaliditätsrente sowie deren Zusatzleistung für Drittbetreuung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen steuerpflichtig sind, es sei denn, es liegt eine absolute Erwerbsunfähigkeit oder eine schwere Invalidität vor.
Cuestión planteada Si los 10.875,90 euros percibidos en 2024 por dicha pensión no contributiva de invalidez de la Seguridad Social, están exentos en su totalidad de tributación en IRPF.
Las pensiones no contributivas de la Seguridad Social están sujetas a tributación en IRPF según el artículo 17.2.a) de la LIRPF. No obstante, el artículo 7.f) de la misma ley establece la exención para prestaciones por incapacidad permanente absoluta o gran invalidez. Por tanto, la pensión solo podría estar exenta si cumple dichos requisitos de graduación de la incapacidad.
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