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Es wurde angefragt, ob ein nicht ansässiger Geschäftsführer eine spanische Gesellschaft leiten darf und ob mexikanische Gesellschafter eine NIF oder einen Vertreter benötigen. Die DGT stellt klar, dass es kein Hindernis für einen nicht ansässigen Geschäftsführer gibt und Gesellschafter nur dann eine NIF benötigen, wenn sie steuerlich relevante Beziehungen unterhalten.
Cuestión planteada En primer lugar, se pregunta sobre si el administrador de dicha sociedad puede no tener residencia fiscal en España. Respecto a esta cuestión, no existe ningún impedimento en la legislación aplicable a los no residentes en España que impida a una persona no residente fiscal en España ser administrador de la entidad constituida en España a que se refiere la consulta.
No existe impedimento legal para que un administrador de una sociedad constituida en España no tenga residencia fiscal en el país. Respecto a la representación, una entidad no residente solo debe designar representante si es contribuyente del IRNR y cumple los supuestos del artículo 10 del TRLIRNR. Los socios no están obligados a obtener un NIF si la mera cualidad de socio no implica relaciones de naturaleza o trascendencia tributaria.
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