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V1239-21 5. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Die Abschreibung einer vermieteten Immobilie kann bis zu ihrem Anschaffungswert abgezogen werden

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Grenze für die abzugsfähige Abschreibung einer geerbten und vermieteten Wohnung. Die DGT stellt klar, dass die Grenze der kumulierten Abschreibung der Anschaffungswert der Immobilie (ohne Grund und Boden) ist und nicht die gezahlten Anschaffungskosten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzug der Abschreibung der Wohnung in der Einkommensteuer der natürlichen Personen.

Die Entscheidung der DGT

Bei als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtigen Immobilien darf die jährliche Abschreibung 3 % des jeweils höheren Wertes aus den Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) oder dem Katasterwert (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten. Die Gesamtobergrenze der kumulierten Abschreibung ist der Anschaffungswert der Immobilie gemäß Artikel 36 des LIRPF, unter Ausschluss des Bodenwertes. Bei Erwerben gegen Entgelt dient der Begriff „gezahlte Anschaffungskosten“ der jährlichen Berechnung, aber die globale Abschreibungsgrenze ist der Anschaffungswert.

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