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V1233-21 5. Mai 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · operación acordeón

Der Kapitalverlust aus der vollständigen Tilgung von Aktien im Rahmen einer Accordion-Transaktion kann zurechenbar sein

Ein Aktionär fragt, ob er den Verlust aus der Tilgung seiner Aktien nach einer Accordion-Transaktion erklären kann oder ob er warten muss, bis die erhaltenen Optionsscheine (Warrants) verfallen. Die DGT antwortet, dass der Verlust in dem Geschäftsjahr der Kapitalherabsetzung zuzurechnen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Steuerpflichtige den Verlust entsprechend der Tilgung der Aktien ausweisen kann oder ob es, da ihm ein anderes Wertpapier ("Warrant") zugeteilt wurde, nicht zulässig ist, den Verlust zuzurechnen, solange er Inhaber der genannten Optionsscheine ist.

Die Entscheidung der DGT

An nicht professionelle Gesellschafter ausgegebene Optionsscheine gelten nicht als Rückzahlung von Einlagen und beeinflussen daher die Berechnung des Verlusts aus der Tilgung von Aktien nicht. Wenn alle Aktien getilgt werden, ohne dass der Anschaffungswert auf verbleibende homogene Wertpapiere verteilt werden kann, gilt dies als Kapitalverlust. Dieser Verlust muss in dem Geschäftsjahr der Kapitalherabsetzung zurechennd sein und wird in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen.

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