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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob eine Immobilie, in der er seit 2014 nicht mehr wohnt, als Hauptwohnsitz für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition gelten kann. Die DGT entscheidet, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie zum Zeitpunkt der Veräußerung oder in den zwei vorangegangenen Jahren der Hauptwohnsitz gewesen sein muss.
Cuestión planteada Si tal vivienda puede tener la consideración de habitual a efectos de la exención por reinversión.
Para la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual del contribuyente en el momento de la venta o haber tenido tal carácter en cualquier día de los dos años anteriores a la transmisión. La causa de traslado laboral permite calificar una vivienda como habitual si no se ha cumplido el plazo de tres años de residencia continuada. En este caso, al haber dejado de residir en la vivienda en 2014, no cumple los requisitos para la exención.
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