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Ein Mitarbeiter in der Luftfahrtbranche erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Miete für eine Wohnung in Salamanca sowie der Kilometerpauschalen für berufsbedingte Fahrten. Die DGT stellt klar, dass für diese Ausgaben kein spezifischer Abzug vorgesehen ist und sie unter die allgemeine Grenze für sonstige abzugsfähige Werbungskosten fallen.
Cuestión planteada Si puede considerar los gastos de alquiler de la vivienda en Salamanca, y los gastos de kilometraje como gastos deducibles dentro del apartado de rendimientos del trabajo, en concepto de doble residencia por motivos laborales.
Los gastos de alquiler y kilometraje no están recogidos de forma específica como deducibles en el artículo 19 de la Ley del IRPF. Estos importes deben considerarse dentro del concepto de otros gastos distintos de los anteriores, que tiene un límite general de 2.000 euros anuales. Al ser una cuantificación a tanto alzado, no es necesario acreditar los gastos que se engloben en dicha cuantía.
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