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V1223-17 18. Mai 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retenciones

Lohnbestandteile müssen im Abzugsnachweis und in der Steuererklärung Modell 190 enthalten sein

Eine Arbeitnehmerin im Sonderurlaub erhielt eine Gehaltsabrechnung mit einer Sonderzahlung sowie einer steuerfreien Abfindung. Sie fragt sich, ob diese Beträge im Abzugsnachweis aufgeführt werden müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Aufnahme der genannten Beträge in die Quellensteuerbescheinigung.

Die Entscheidung der DGT

Die gezahlten Beträge, die Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entsprechen, müssen vom Zahler in der Formular 190 für das entsprechende Kalenderjahr und in der gemäß Artikel 108.3 des RIRPF auszustellen begründeten Quellensteuerbescheinigung enthalten werden.

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