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V1208-23 9. Mai 2023 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · impuesto especial sobre envases de plástico no reutilizables

Die Einfuhr von Kunststoffverpackungen für Biozidmittel zur Reinigung von Arzneimittelherstellungsräumen unterliegt der Steuer

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Einfuhr von Biozidmitteln in nicht wiederverwendbaren Kunststoffverpackungen von der Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen befreit ist. Die DGT antwortet, dass die Einfuhr ihrer Verpackungen der Steuer unterliegt, da es sich nicht um Medizinprodukte handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die genannte Einfuhr von der Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen befreit ist oder nicht.

Die Entscheidung der DGT

Die Verpackungen der Biozidmittel fallen in den objektiven Anwendungsbereich der Steuer, wenn sie Kunststoff enthalten und nicht wiederverwendbar sind. Die Einfuhr ist nicht befreit, da Biozidmittel zur Reinigung von Arzneimittelherstellungsräumen gemäß Verordnung (EU) 2017/745 nicht als Medizinprodukte gelten. Eine Befreiung bestünde nur, wenn die Produkte als Medizinprodukte eingestuft würden und dem Königlichen Erlass 1591/2009 entsprächen.

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