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Der Steuerpflichtige fragt an, ob die Steuerbefreiung bei Reinvestition in die Hauptwohnung auch dann gilt, wenn sich die neue Immobilie in dem Land befindet, in das er seinen Wohnsitz verlegt. Die DGT stellt klar, dass die Verordnung nicht vorschreibt, dass die Wohnung in spanischem Hoheitsgebiet liegen muss.
Cuestión planteada Si puede aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual, en caso de que reinvierta el importe de dicha venta en una nueva vivienda ubicada en el país al que traslade su residencia.
Para aplicar la exención, la vivienda debe ser habitual tanto la transmitida como la adquirida. El RIRPF no exige que la vivienda reinvertida esté ubicada en territorio español. Por tanto, si el contribuyente es residente fiscal en España en el periodo de la transmisión y cumple los requisitos del artículo 41 del RIRPF, la exención es aplicable aunque la nueva vivienda esté en el país al que traslade su residencia.
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