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V1207-23 9. Mai 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · obligación real

Keine Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer deutschen Gesellschaft

Ein Gebietsfremder erkundigt sich, ob er Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen muss, wenn er Anteile an einer deutschen Gesellschaft erhält, die eine Immobilie in Spanien besitzt. Die DGT stellt fest, dass keine Steuerpflicht besteht, da die Anteile Rechte an einer ausländischen Gesellschaft darstellen und keine in Spanien belegenen Vermögenswerte sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerpflicht in Spanien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der inter vivos und mortis causa Übertragung von Anteilen an der deutschen Gesellschaft.

Die Entscheidung der DGT

Gebietsfremde unterliegen der Besteuerung durch Realobligation, wenn sie Vermögenswerte oder Rechte erwerben, die sich in spanischem Hoheitsgebiet befinden. In diesem Fall sind die Anteile an einer deutschen Gesellschaft keine in Spanien belegenen Vermögenswerte, auch wenn die Gesellschaft eine Immobilie in diesem Land besitzt. Daher begründet der Erwerb dieser Anteile keine Steuerpflicht nach spanischem Steuerrecht.

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