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Es wurde angefragt, ob die Befreiung von der Grundsteuer (IBI) für Waldflächen mit Aufforstung auf die Gültigkeit des Bewirtschaftungsplans beschränkt ist oder eine feste Dauer von 15 Jahren hat. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung 15 Jahre ab dem auf den Antrag folgenden Veranlagungszeitraum gilt, ungeachtet der Dauer der durchgeführten Arbeiten.
Cuestión planteada Si la exención se debe aplicar con un máximo de 15 años mientras se encuentre vigente el plan de gestión y mejora forestal, o si la duración de la exención es independiente de la vigencia del plan aplicándose por 15 años a partir del año siguiente a que se realice la solicitud.
La exención del artículo 62.2.c) del TRLRHL se aplica durante un plazo de 15 años contados desde el periodo impositivo siguiente a la solicitud. Este plazo es independiente de la duración de los trabajos de repoblación forestal. La exención se aplica exclusivamente sobre la superficie objeto de repoblación. Si se realizan nuevos proyectos sobre la misma superficie, podría volver a concederse la exención.
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