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Ein in Peru lebender Angehöriger eines spanischen Diplomaten erkundigte sich, ob er nicht unter den Anwendungsbereich des Art. 10.1.a) des LIRPF fällt. Die DGT entschied, dass dieser Artikel auf ihn Anwendung findet. Da kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Peru existiert, das die Ansässigkeit von Ehegatten regelt, ist das spanische Recht maßgeblich.
Cuestión planteada Si la opción por cada uno de estos escenarios conlleva la exclusión del ámbito de aplicación del artículo 10.1.a) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Al no existir convenio para evitar la doble imposición con Perú ni normas en los tratados vigentes sobre la residencia fiscal de los cónyuges del personal diplomático, se aplica la normativa doméstica (LIRPF). El artículo 10.1.a) de la LIRPF es de aplicación al consultante, por lo que no se produce la exclusión de la que se pregunta.
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