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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug für den Kauf eines Plug-in-Hybridfahrzeugs, das im Oktober 2025 erworben, aber bereits im Mai desselben Jahres durch den Händler zugelassen wurde, geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nicht möglich ist, da das Fahrzeug nicht erstmals in Spanien auf den Namen des Steuerpflichtigen zugelassen wird.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la deducción por la adquisición de vehículos eléctricos enchufables y de pila de combustible y puntos de recarga prevista en la disposición adicional quincuagésima octava de la Ley 35/2006, de 29 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para acceder a la deducción por adquisición de vehículos eléctricos, el vehículo debe estar matriculado por primera vez en España a nombre del contribuyente antes del 31 de diciembre de 2026. En el caso de que se haya pagado una cantidad a cuenta, la matriculación debe realizarse antes de que finalice el segundo período impositivo inmediato posterior al pago. Al haber sido matriculado previamente por el concesionario, no se cumple este requisito legal.
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