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Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre fragt an, ob er die Steuerbefreiung beim Verkauf der Hauptwohnung in Anspruch nehmen kann, nachdem er diese aufgrund einer Scheidung im Jahr 2008 verlassen hat. Die DGT stellt klar, dass die Wohnung gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für den ausziehenden Ehegatten als Hauptwohnsitz gilt, wenn der verbleibende Ehegatte dort seinen Wohnsitz unterhält oder diesen in den zwei Jahren vor dem Verkauf innehatte.
Cuestión planteada Si dicha vivienda tiene la consideración de habitual para el consultante a efectos de la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF.
En supuestos de separación, divorcio o nulidad que obliguen a un cónyuge a abandonar el domicilio, el requisito de vivienda habitual se entiende cumplido si la vivienda constituye la residencia del cónyuge que permaneció en ella en el momento de la transmisión o en los dos años anteriores. Por tanto, si el cónyuge que se quedó en la vivienda mantiene la condición de vivienda habitual según el artículo 41 bis.3 del RIRPF, también se tendrá dicha consideración para el consultante que la abandonó.
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