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V1182-21 29. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Die Abfindung könnte nicht von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sein, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren erneut Dienstleistungen für das Unternehmen oder ein verbundenes Unternehmen erbringt

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob seine Abfindung aus einer betriebsbedingten Kündigung von der Einkommensteuer befreit ist, wenn das neue Eigentümerunternehmen ihm eine neue Stelle anbietet. Die DGT weist darauf hin, dass die Befreiung von der tatsächlichen effektiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) im geschilderten Fall

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung der Abfindung entfällt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der auf die Beendigung folgenden drei Jahre erneut Dienstleistungen für dasselbe Unternehmen oder ein verbundenes Unternehmen erbringt. Diese Situation begründet die Vermutung, dass keine tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattgefunden hat, obwohl der Arbeitnehmer Gegenbeweise vorlegen kann, um die Befreiung aufrechtzuerhalten. Wenn die effektive Beendigung nicht nachgewiesen wird, unterliegt die Abfindung ab dem Zeitpunkt der Entlassung der Besteuerung.

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