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Ein Autor fragt an, ob die Einnahmen aus der Verfilmung seines Romans als unregelmäßiges Einkommen gelten können, um eine 30 %-Reduzierung zu beantragen. Die DGT stellt fest, dass dies nicht anwendbar ist, da weder die Voraussetzungen für Unregelmäßigkeit noch ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren zur Einkunftserzielung erfüllt sind.
Cuestión planteada "Si el ingreso que he recibido íntegra y totalmente en un solo año por el contrato de adaptación y colaboración del guion de la película se puede considerar una renta irregular de acuerdo con lo que establece el artículo 32 del a ley 35/2006 (...) y en consecuencia aplicar la reducción del 30% del rendimiento obtenido".
La reducción del 30% del artículo 32.1 de la Ley 35/2006 no procede porque los ingresos por cesión de derechos de autor no se consideran rendimientos obtenidos de forma notoriamente irregular según el artículo 25 del Reglamento del IRPF. Asimismo, no se cumple el requisito de que el periodo de generación sea superior a dos años. La normativa excluye expresamente de la categoría de premios a las contraprestaciones por cesión de derechos de propiedad intelectual.
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