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Ein Hochleistungssportler erkundigt sich, ob die von einem Automobilverband erhaltenen Förderungen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass nur Förderungen für Ausbildung oder sportliche Spezialisierung, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, steuerbefreit sind.
Cuestión planteada Habiendo recibido a lo largo de 2019 ayudas económicas de la Federación de Automovilismo, pregunta sobre la aplicación a las mismas de la exención recogida en el artículo 7.m) de la Ley 35/2006.
La exención del artículo 7.m) de la Ley del IRPF se aplica únicamente a las ayudas de formación y tecnificación deportiva con un límite de 60.100 euros anuales. Estas deben ser financiadas por el Consejo Superior de Deportes, la Asociación de Deportes Olímpicos, el Comité Olímpico Español o el Comité Paralímpico Español. Las ayudas de una federación que no correspondan a estos conceptos no gozan de la exención y deben tributar.
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