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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung durch Reinvestition des Gewinns aus dem Verkauf seines Hauptwohnsitzes auf den Bau eines neuen Eigenheims im Rahmen der Selbstbauweise (Autopromoción) anwenden kann, wenn er zu 80 % Eigentümer ist. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern der Betrag innerhalb von zwei Jahren reinvestiert wird und die Bauarbeiten innerhalb von vier Jahren nach Beginn der Investition abgeschlossen sind.
Cuestión planteada 1. Posibilidad de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual a la ganancia patrimonial generada en la venta.
Para la exención en construcción de vivienda, debe cumplirse una doble condición: reinvertir la totalidad del importe en el plazo de dos años (anteriores o posteriores a la venta) y que la obra finalice en un plazo no superior a cuatro años desde el inicio de la inversión. En el caso de titularidad parcial, la exención se aplicará en función del porcentaje de la nueva vivienda que se adquiera. Los gastos de ejecución de obra, como honorarios técnicos o licencias, se consideran importe reinvertido si se abonan en plazo y son imputables al porcentaje de titularidad.
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