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Ein in Spanien steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung einer einmaligen Rente aus den Niederlanden, die aus Dienstleistungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor infolge einer Privatisierung resultiert. Die DGT stellt fest, dass die Rente aufgrund der Übertragung der Ansprüche auf das private System als private Rente gilt und somit ausschließlich in Spanien besteuert werden darf.
Cuestión planteada
Al haberse transferido la totalidad de los derechos del periodo de empleo público al sistema de previsión de una entidad privada, la pensión queda comprendida en el artículo 19 del Convenio. Por tanto, la pensión únicamente puede someterse a imposición en España como Estado de residencia del perceptor. No aplica el artículo 20 sobre retribuciones públicas porque el pago no se efectúa directamente por un Estado o con cargo a sus fondos.
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