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V1130-25 27. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Kein Veräußerungsgewinn oder -verlust, wenn die Versicherungsentschädigung den Reparaturkosten entspricht

Ein Eigentümer einer vermieteten Immobilie erkundigte sich, ob die nach erfolgter Reparatur erhaltene Versicherungsentschädigung der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt klar, dass bei Übereinstimmung der Entschädigungssumme mit den Reparaturkosten weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust vorliegt.

Die gestellte Frage

Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung für Schäden an Vermögenswerten wird gemäß Artikel 33.1 des Gesetzes 35/2006 als Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust eingestuft. Die Berechnung erfolgt durch Abzug des anteiligen Anschaffungswerts vom erhaltenen Betrag. Wenn die Entschädigung jedoch den Kosten der durchgeführten Reparaturen entspricht, entsteht weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust, da keine Erhöhung des Vermögenswertes vorliegt.

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