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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition auf den Verkauf einer Immobilie anwenden kann, die bis 2021 sein Hauptwohnsitz war und die er voraussichtlich 2026 verkaufen wird. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie in den zwei Jahren vor dem Verkauf nicht als Hauptwohnsitz diente.
Cuestión planteada Si la transmisión de la vivienda adquirida en 2011 puede acogerse a la exención por reinversión en vivienda habitual y, en caso negativo, si sería necesario volver a residir en la misma durante un determinado plazo para aplicar dicha exención.
Para la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual en el momento de la venta o haberlo sido en los dos años anteriores. En este caso, al haber dejado de residir en ella en 2021, no cumple el requisito para una venta en 2026. Para recuperar la condición de vivienda habitual, el contribuyente debería volver a residir en ella durante un plazo continuado de al menos tres años.
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