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V1120-23 4. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Prämien für sportliche Erfolge von Spitzensportlern als Arbeitsentgelt steuerpflichtig

Es wurde angefragt, ob die von Spitzensportlern für Medaillen bei Turnieren oder Olympischen Spielen erhaltenen Beträge steuerfrei sind. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge als Arbeitsentgelt gelten und nicht steuerfrei sind, da es sich nicht um Fördermaßnahmen für Ausbildung oder technische Qualifizierung handelt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) von Beträgen, die von der Föderation für in Turnieren oder Olympischen Spielen gewonnene Medaillen erhalten werden, und ob diese Beträge durch die Anwendung von Artikel 7.m des Steuergesetzes steuerfrei sind.

Die Entscheidung der DGT

Beträge für Prämien oder Preise für sportliche Erfolge stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß Artikel 17.1 des LIRPF dar, da sie aus der Erbringung von Dienstleistungen resultieren und keine Organisation von Produktionsmitteln durch den Sportler beinhalten. Diese Beträge genießen nicht die Befreiung nach Artikel 7.m des LIRPF, da sie nicht den Charakter von Zuschüssen für die sportliche Ausbildung und Technisierung haben. Die Befreiung gilt nur für Ausbildungs- und Technisierungshilfen, die in den Budgets des CSD enthalten sind oder vom COE oder dem Spanischen Paralympischen Komitee finanziert werden.

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