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V1109-25 25. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Zulage für Reservisten mit besonderer Verfügbarkeit als Arbeitslohn steuerpflichtig

Ein Reservist mit besonderer Verfügbarkeit erkundigt sich, ob die aufgrund seines Status erhaltene finanzielle Zulage von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag steuerlich als Arbeitslohn einzustufen ist und daher der Steuerpflicht unterliegt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Steuerliche Einstufung dieser wirtschaftlichen Zuwendung und ob diese von der Besteuerung befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Die von Reservisten mit besonderer Verfügbarkeit erhaltene Verfügbarkeitsentschädigung stellt gemäß Artikel 17.1 des Gesetzes 35/2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Dieser Betrag ist durch keine gesetzliche Befreiungsvorschrift gedeckt und unterliegt daher der Besteuerung der Einkommensteuer (IRPF) sowie dem entsprechenden Quellensteuerverfahren.

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