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V1105-20 28. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Die kumulierte Abschreibung einer vermieteten Immobilie ist auf ihren Anschaffungswert begrenzt

Es wird angefragt, wie die abzugsfähige Abschreibung einer Immobilie im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) zu berechnen ist und wie hoch deren kumulierte Grenze ist. Die DGT stellt klar, dass die jährliche Abschreibung 3 % des jeweils höheren Wertes aus Anschaffungskosten oder Katasterwert (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten darf und dass die Gesamtobergrenze der kumulierten Abschreibung der Anschaffungswert der Immobilie ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung der abzugsfähigen Abschreibung einer vermieteten Immobilie.

Die Entscheidung der DGT

Bei Einkünften aus Immobilienkapital darf die jährliche abzugsfähige Abschreibung 3 % des höheren Wertes aus den tatsächlich gezahlten Anschaffungskosten oder dem Katasterwert, unter Ausschluss des Grund und Bodens, nicht überschreiten. Der Anschaffungswert setzt sich aus dem tatsächlichen Kaufpreis zuzüglich Kosten, Steuern und Investitionen zusammen, abzüglich der steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen. Folglich ist die Grenze der kumulierten Abschreibung der Anschaffungswert selbst, da dieser nicht negativ sein kann.

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