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Ein 83-jähriger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ab wann eine Immobilie als Hauptwohnsitz gilt, um die Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Wohnraum für Personen über 65 Jahre in Anspruch nehmen zu können. Die DGT stellt klar, dass die Immobilie entweder mindestens drei Jahre ununterbrochen als Wohnsitz gedient haben muss oder in den zwei Jahren vor dem Verkauf den Charakter eines Hauptwohnsitzes aufweisen muss.
Cuestión planteada Desde qué fecha se puede considerar su vivienda como habitual a efectos de la exención por transmisión de vivienda habitual para mayores de 65 años del artículo 33.4.b) de la LIRPF.
Para la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF, la vivienda debe ser la residencia durante un plazo continuado de al menos tres años, salvo circunstancias justificadas como separación o matrimonio. Asimismo, se entiende que se transmite la vivienda habitual si esta constituye tal residencia en el momento de la venta o lo fue en cualquier día de los dos años anteriores a la transmisión. La acreditación de la residencia es una cuestión de hecho que debe probar el contribuyente, ya que el empadronamiento no es suficiente por sí solo.
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