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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime für Unternehmensumstrukturierungen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion unter Einhaltung der Anforderungen des LIS steuerlich neutral behandelt werden kann.
Cuestión planteada 1º) Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial del capítulo VII del Título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades 27/2014, de 27 de noviembre (régimen fiscal especial de reestructuración empresarial, cambios de forma jurídica).
Para aplicar el régimen de neutralidad fiscal de la LIS, la entidad receptora debe ser residente en España y el aportante debe poseer al menos el 5% de los fondos propios. Los elementos aportados deben estar afectos a actividades económicas con contabilidad según el Código de Comercio. En este caso, la aportación constituye una rama de actividad si conforma una unidad económica autónoma. Si se aplica el régimen, el aportante no integra renta en su IRPF y las participaciones mantienen los valores y fechas de adquisición originales, salvo para las existencias que tributan por separado.
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