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V1090-23 3. Mai 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · hecho imponible

Nach dem Tod des Versicherten erhaltene Beträge aus einer Lebensversicherung unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Begünstigte erkundigt sich, ob die im Falle des Todes ihres Ehemannes aus einer Lebensversicherung erhaltene Entschädigung steuerpflichtig ist. Die DGT antwortet, dass sie der Erbschaft- und Schenkungsteuer und nicht der Einkommensteuer unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des erhaltenen Betrags.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt von Beträgen durch Lebensversicherungsbegünstigte, wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Begünstigten identisch ist, stellt einen steuerpflichtigen Vorgang der Erbschaft- und Schenkungsteuer dar. Diese Beträge sind dem Wert der übrigen Vermögenswerte und Rechte hinzuzurechnen, die den Erbanteil des Begünstigten bilden. Da sie der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt, kann sie nicht der Einkommensteuer unterliegen.

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