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Die Gesellschaften L und C fragen an, ob die Einbringung ihrer Anteile an der Gesellschaft H in die Gesellschaft X gegen Wertpapiere der Gesellschaft X unter das Sonderregime für Wertpapiertausche fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies anwendbar ist, sofern die Anforderungen der Artikel 76.5 und 80 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) erfüllt sind und kein primärer Zweck der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung vorliegt.
Cuestión planteada Si la operación de canje de valores planteada puede acogerse al régimen fiscal previsto en los artículos 76 a 89 de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
El régimen especial de canje de valores es aplicable si la entidad que adquiere los valores es residente en España o está en el ámbito de la Directiva 2009/133/CE, y si los socios cumplen los requisitos de residencia y valoración fiscal. No se aplicará el régimen si la operación tiene como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal, o si no se efectúa por motivos económicos válidos. Los motivos de integración en un grupo, simplificación organizativa y mejora de solvencia pueden considerarse válidos según el artículo 89.2 de la LIS.
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