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V1089-25 25. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Verkaufsprämien für Angestellte in einer Parfümerie sind Arbeitserträge

Eine Angestellte einer Parfümerie erkundigte sich, ob die von einem Produktlieferanten für erzielte Verkäufe gezahlten Prämien als Arbeitserträge oder als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitserträge handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Qualifizierung der erhaltenen Prämie für Zwecke der Besteuerung mit der Einkommensteuer: ob es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit (freiberuflich) handelt.

Die Entscheidung der DGT

Die als Verkaufsprämien erhaltenen Beträge stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, da die Voraussetzungen für Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit nicht vorliegen. Diese Beträge ergeben sich aus der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses unter der Organisation und Leitung des Arbeitgebers und als Folge eines Arbeitsverhältnisses.

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