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V1078-25 25. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · incapacidad permanente absoluta

Leistungen bei absoluter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind von der Einkommensteuer befreit, auch bei vorheriger Einstufung als Teilunfähigkeit

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die im Jahr 2024 vom INSS erhaltenen Beträge von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind, nachdem ein Urteil ihren Grad der Erwerbsunfähigkeit von einer teilweisen in eine absolute umgestuft hat. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung auf alle Leistungen Anwendung findet, die aus einer absoluten dauerhaften Erwerbsunfähigkeit resultieren.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der vom INSS im Steuerjahr 2024 insgesamt erhaltene Betrag von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsleistungen aufgrund absoluter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder schwerer Invalidität sind gemäß Artikel 7.f) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) steuerfreie Einkünfte. Diese Befreiung erstreckt sich sowohl auf Beträge, die ursprünglich als teilweise dauerhafte Erwerbsunfähigkeit gezahlt wurden und durch ein Urteil, das die absolute Erwerbsunfähigkeit mit rückwirkender Wirkung anerkennt, aufgehoben wurden, als auch auf Leistungen der absoluten Erwerbsunfähigkeit, die nach diesem Urteil gezahlt werden.

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