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Es wird geklärt, ob eine Gesellschaft, die die Rechnungsstellung an einen Dritten delegiert, das Reglamento de Sistemas Informáticos de Facturación (RSIF) einhalten muss. Die DGT stellt fest, dass die Verantwortung für die Erfüllung der RSIF-Verpflichtungen beim delegierenden Rechnungsaussteller liegt.
Cuestión planteada
Los contribuyentes del Impuesto sobre Sociedades están sujetos al RSIF cuando utilicen sistemas informáticos de facturación para sus actividades. La posibilidad de que la obligación de expedir factura sea cumplida materialmente por un tercero o el destinatario, según el ROF, no exime al obligado tributario de su responsabilidad de cumplir con las obligaciones establecidas en el RSIF.
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