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Ein spanisches Unternehmen erkundigte sich, ob Zahlungen für Ingenieurdesigns und technische Unterstützung in Mexiko als Lizenzgebühren einzustufen sind. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um Lizenzgebühren handelt, wenn die Dienstleistungen die Entwicklung von Designs oder die Bauüberwachung umfassen. Es handelt sich vielmehr um professionelle Dienstleistungen, die in Spanien steuerpflichtig sind, es sei denn, es liegt eine Betriebsstätte oder ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in Mexiko vor.
Cuestión planteada Retención a aplicar. Deducibilidad en España de la citada retención practicada en México, si procede.
Los pagos por el desarrollo de diseños inexistentes se consideran servicios y no cánones. Para que un pago sea canon, el titular debe otorgar el derecho a modificar o reproducir diseños o estudios ya desarrollados. Los servicios de ingeniería se clasifican como servicios profesionales bajo el Convenio Hispano-Mexicano. Estos tributan en España, a menos que el prestador tenga una base fija o permanezca en México más de 183 días.
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