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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Einschränkung der Befugnisse seiner Geschäftsführer, wonach für den Kauf und Verkauf von Vermögenswerten die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist, Auswirkungen auf sein Sonderregime hätte. Die DGT stellt fest, dass eine solche Einschränkung die für dieses Regime erforderlichen Anforderungen an die Geschäftsführung und Verwaltung nicht erfüllt.
Cuestión planteada Si la limitación de los poderes de los administradores supondría el incumplimiento de los requisitos para aplicar el régimen especial de entidades de tenencia de valores extranjeros.
Para acogerse al régimen especial, la entidad debe gestionar sus participaciones mediante medios materiales y personales propios. Se consideran medios personales adecuados cuando un miembro del Consejo de Administración se ocupa de la gestión ordinaria y la administración de las participaciones. Si la gestión se realiza por medios ajenos a la entidad, o si la limitación de facultades impide que los administradores gestionen la totalidad de las participaciones, se incumple el requisito para aplicar este régimen.
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