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Ein Steuerpflichtiger mit einer Behinderung von 36 % beantragt die Befreiung von der IVTM mit rückwirkender Wirkung ab dem Jahr 2018. Die DGT stellt klar, dass es sich bei dieser Steuervergünstigung um eine beantragte Leistung handelt, deren Wirkung erst mit dem Erlass des Bescheids für den darauffolgenden Steuerzeitraum eintritt.
Cuestión planteada Solicita que se le reconozca la exención prevista en el artículo 93.1.e) del TRLRHL desde el 13 de agosto de 2018, y por ende, que se le devuelva la cantidad económica correspondiente.
La exención del IVTM para vehículos matriculados a nombre de personas con discapacidad (igual o superior al 33%) tiene carácter rogado y debe solicitarse al Ayuntamiento. Al no establecer la normativa efectos retroactivos, el reconocimiento del beneficio surte efectos desde la fecha de la resolución y para el devengo del impuesto siguiente. Por tanto, no es posible conceder la exención para periodos impositivos ya devengados.
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