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Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob sie das Modell 720 für ein Auslandskonto mit einem Saldo von über 50.000 Euro einreichen muss und ob die Befreiung auch ihre Geschäftsführer betrifft. Die DGT stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, wenn das Konto in der Buchhaltung der Einheit einzeln und identifizierbar erfasst ist.
Cuestión planteada Si tiene obligación de presentar la declaración de bienes y derechos en el extranjero (modelo 720) respecto de dicha cuenta, y en caso de que no estar obligado, si dicha exoneración se extiende a los administradores y apoderados de la sociedad.
Las personas jurídicas residentes en España están exoneradas de informar sobre cuentas en el extranjero si estas se registran en su contabilidad de forma individualizada e identificada con su número, entidad de crédito, sucursal y país. Esta exoneración se extiende a quienes figuren como representantes, autorizados o con poderes de disposición sobre la cuenta, siempre que la entidad titular esté exonerada por cumplir los requisitos de registro contable.
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