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Ein Transportunternehmen erkundigte sich, ob seine an einen Spediteur in Rechnung gestellten Dienstleistungen bei Exportvorgängen von der MwSt. befreit sind. Die DGT stellt klar, dass eine Befreiung möglich ist, wenn der Spediteur im Auftrag des Exporteurs oder des Erwerbers handelt, jedoch nicht, wenn er als Vermittler im eigenen Namen auftritt.
Cuestión planteada Tratamiento del servicio de transporte facturado por la consultante a el transitario a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido y forma de acreditar, en su caso, la exención.
Los servicios de transporte prestados con ocasión de la exportación están exentos cuando el destinatario es un transitario, consignatario o agente de aduanas que actúa por cuenta del exportador o del adquirente. No se aplica la exención si el destinatario es un intermediario que actúa en nombre propio o si el transitario actúa en nombre propio por cuenta de un intermediario que también actúa en nombre propio. La salida de los bienes debe justificarse con cualquier medio de prueba admitido en Derecho, debiendo remitirse al prestador en un plazo de tres meses.
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