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Ein Studierender erkundigt sich, ob die Beihilfen der Universidad Rey Juan Carlos für internationale Promotionsaufenthalte von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Internationale Graduiertenschule eine Einrichtung des öffentlichen Sektors ist und ob die Beihilfe die Anforderungen an ein öffentliches Stipendium für reglementierte Studien erfüllt.
Cuestión planteada Si a la citada ayuda le resulta de aplicación la exención prevista en el artículo 7 j) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para que la ayuda esté exenta según el artículo 7 j) de la LIRPF, debe ser una beca pública concedida por un ente del Sector Público o por entidades sin fines lucrativos y fundaciones bancarias bajo ciertos requisitos. Si la Escuela Internacional de Doctorado es un organismo del Sector Público, la ayuda podría ser una beca pública para cursar estudios reglados de doctorado. No se considera beca de investigación en el ámbito del RD 63/2006 ni se aplica la exención para personal docente si la ayuda se dirige a estudiantes de doctorado.
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