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V0982-23 20. April 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicios prestados por vía electrónica

Selbststudium-Onlinekurse gelten als elektronische Dienstleistungen und sind nicht von der MwSt. befreit

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine biologischen Dekodierungskurse über ein virtuelles Klassenzimmer ohne persönliche Interaktion als elektronische oder als Bildungsdienstleistungen einzustufen sind. Die DGT stellt fest, dass es sich, da sie automatisiert ablaufen und keine wesentliche menschliche Intervention erfordern, um elektronische Dienstleistungen handelt, die dem Regelsatz von 21 % unterliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einstufung der beschriebenen Dienstleistungen als elektronisch im Sinne der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Automatisierte Lehrdienstleistungen, die auf das Internet angewiesen sind und kaum menschliches Eingreifen erfordern, sind elektronisch erbrachte Dienstleistungen. In diesen Fällen findet nicht die Befreiung für Bildungsdienstleistungen Anwendung, sondern der Regelsatz von 21 %. Menschliche Intervention (wie Tutorien) bewahrt den Charakter einer Bildungsdienstleistung nur dann, wenn sie der Hauptbestandteil und nicht nur ein Nebenelement zum digitalen Inhalt ist.

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