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V0979-20 21. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Mietbeihilfe stellt einen Veräußerungsgewinn aus der allgemeinen Bemessungsgrundlage dar und ermöglicht keinen Ausgleich von Verlusten aus der Sparbasis

Es wird angefragt, ob ein Verlust aus dem Verkauf eines Investmentfonds mit einer erhaltenen Mietbeihilfe verrechnet werden kann. Die DGT antwortet, dass die Beihilfe einen Veräußerungsgewinn aus der allgemeinen Bemessungsgrundlage darstellt und nicht mit Verlusten aus der Sparbasis verrechnet werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Beihilfe im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF). Ob der Kapitalverlust mit dem aus der erhaltenen Beihilfe resultierenden Veräußerungsgewinn verrechnet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt einer Mietbeihilfe stellt einen Veräußerungsgewinn dar, da sie eine Veränderung des Vermögens ohne spezifische Befreiung oder Bindung darstellt. Dieser Gewinn wird der allgemeinen Bemessungsgrundlage zugerechnet, da er nicht aus einer Übertragung resultiert. Daher können Verluste aus der Übertragung von Investmentfonds, die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind, nicht mit diesem Gewinn verrechnet werden.

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