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Die Anfragende möchte wissen, ob der Verkauf ihrer Immobilie in Madrid unter die Steuerbefreiung bei Reinvestition fällt, nachdem sie die Wohnung aus wirtschaftlichen Gründen im Jahr 2018 verlassen hat. Die DGT antwortet, dass dies nicht möglich ist, da die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs sowie in den zwei vorangegangenen Jahren nicht mehr als Hauptwohnsitz diente.
Cuestión planteada Si por la transmisión de la vivienda y garaje de Madrid puede acogerse a la exención por reinversión de vivienda habitual al haber dejado de residir efectivamente en ella en octubre de 2018 por causa económica grave ajena a su voluntad. Si dicha vivienda puede tener la consideración de habitual considerando su situación como "análoga" a las circunstancias del artículo 41bis del RIRPF.
Para aplicar la exención, la vivienda transmitida debe ser la habitual en el momento de la venta o haberlo sido en cualquier día de los dos años anteriores. Las circunstancias análogas del Reglamento permiten considerar una vivienda como habitual si no se han cumplido los tres años de residencia, pero esto solo extiende la consideración de vivienda habitual hasta el momento en que se deja de residir en ella. Al haber cesado la residencia en 2018, la vivienda no cumple el requisito de habitualidad para una transmisión en 2025.
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