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V0973-21 19. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · tributación conjunta

Gemeinsame Steuererklärung mit volljährigen Kindern nicht möglich

Eine alleinerziehende Mutter erkundigt sich, ob sie die Einkommensteuererklärung gemeinsam mit ihren beiden Töchtern einreichen kann. Die DGT stellt klar, dass die bereits 18-jährige Tochter nicht einbezogen werden kann, die minderjährige Tochter hingegen schon.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - Ob sie eine gemeinsame Steuererklärung mit ihren beiden Töchtern abgeben kann.

Die Entscheidung der DGT

Die gemeinsame Veranlagung mit Kindern setzt voraus, dass diese minderjährig oder geschäftsunfähig sind. Da die älteste Tochter am 31. Dezember 2020 18 Jahre alt ist, gehört sie für die gemeinsame Steuererklärung dieses Veranlagungszeitraums nicht zur Familieneinheit. Dennoch kann die Steuerpflichtige die gemeinsame Veranlagung mit ihrer minderjährigen Tochter vornehmen.

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