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V0960-15 26. März 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · intereses de demora

Verzugszinsen bei Enteignungen: Besteuerung als Vermögenszuwachs in der allgemeinen oder der Sparbasis

Ein Steuerzahler erkundigt sich nach der Besteuerung von Verzugszinsen, die nach einer Zwangsenteignung gezahlt werden. Die DGT stellt klar, dass diese aufgrund ihres entschädigenden Charakters als Vermögenszuwachs zu versteuern sind. Je nach Laufzeit werden sie entweder der Sparbasis oder der allgemeinen Bemessungsgrundlage zugerechnet.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tributación de los intereses de demora.

Die Entscheidung der DGT

Los intereses de demora tienen carácter indemnizatorio y no son rendimientos del capital mobiliario, por lo que tributan como ganancias patrimoniales. Si los intereses indemnizan un período no superior a un año, se integran en la base imponible general. Si el período es superior a un año, se integran en la base imponible del ahorro.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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