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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Befreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf seines ehemaligen selbstgenutzten Wohnsitzes, den er aufgrund einer Scheidung verlassen musste, in Anspruch nehmen kann, nachdem er bereits eine neue Immobilie erworben hat. Die DGT stellt unter Verweis auf den Obersten Gerichtshof fest, dass die verkaufte Immobilie als selbstgenutzter Wohnsitz gilt, sofern der Ehepartner, der darin verbleibt, diese weiterhin als solchen nutzt.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión teniendo en cuenta la jurisprudencia establecida por el Tribunal Supremo en sentencia nº 553/2023.
A efectos de la exención por reinversión, el requisito de que la vivienda transmitida sea habitual se cumple si el cónyuge que permaneció en ella la mantiene como residencia habitual en el momento de la venta o en los dos años anteriores. Asimismo, la exención es aplicable si la nueva vivienda se adquirió en el plazo de dos años anteriores a la venta de la antigua. No es necesario que los fondos de la venta se utilicen específicamente para la nueva compra, basta con que se reinvierta una cuantía equivalente al importe obtenido.
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