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Der Anfragende möchte wissen, ob die Befreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz auch dann anwendbar ist, wenn die neue Immobilie vor dem Verkauf der alten erworben wurde, und welcher Betrag als reinvestiert gilt. Die DGT stellt klar, dass die aufgrund von COVID-19 ausgesetzten Fristen dazu führen, dass der Erwerb innerhalb der gesetzlichen Frist gilt und der reinvestierte Betrag dem Gesamtkaufpreis der neuen Immobilie entspricht.
Cuestión planteada Si teniendo en cuenta la declaración del estado de alarma decretado para hacer frente a la crisis ocasionada por el COVID-19 resulta de aplicación la exención por reinversión, y a efectos de la misma, qué se entiende por importe reinvertido.
Debido a la suspensión de plazos por el COVID-19, el cómputo de los dos años para la reinversión se paraliza desde el 14 de marzo hasta el 30 de mayo de 2020. Para la exención, el importe reinvertido es la totalidad del valor de adquisición de la nueva vivienda, independientemente de si se ha financiado con préstamo hipotecario o fondos propios. La vivienda debe ser habitual tanto la transmitida como la adquirida.
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