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V0927-23 20. April 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Die Mieterträge und die fiktive Miete entsprechen dem Nießbraucher der Immobilie

Es wird angefragt, wer über die Mieteinnahmen und die fiktive Miete einer Wohnung steuerpflichtig ist, bei der die Töchter das nackte Eigentum und die Mutter den Nießbrauch halten. Die DGT antwortet, dass beide Konzepte dem Nießbraucher zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Einkünfte aus Immobilienkapital aus der Vermietung werden dem Nießbraucher zugerechnet, da dieser das Recht hat, die zivilen Früchte der über Nießbrauch gehaltenen Güter zu erhalten. Ebenso sind die fiktiven Mieteinkünfte aus dem Eigentum an städtischen Immobilien dem Inhaber des dinglichen Nießbrauchrechts zuzurechnen. Daher ist die Mutter als Nießbraucherin die Steuerpflichtige für beide Konzepte.

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