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Es wird angefragt, ob die Verlegung des Sitzes zweier luxemburgischer Gesellschaften nach Spanien eine Steuerpflicht in der Körperschaftsteuer begründet. Die DGT stellt fest, dass die Verlegung den Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien zur Folge hat und die Gesellschaften somit als Steuerpflichtige gelten.
Cuestión planteada 1. Si el traslado de domicilio a España de las sociedades luxemburguesas origina alguna tributación en sede del Impuesto sobre Sociedades.
El traslado de domicilio social a España supone la obtención de la residencia fiscal según el artículo 8 de la LIS. Si concurre la residencia fiscal en España, las entidades pasan a ser contribuyentes del Impuesto sobre Sociedades por la totalidad de sus rentas mundiales. En caso de doble residencia, se aplicará el Convenio entre España y Luxemburgo para determinar la residencia mediante la sede de dirección efectiva. El traslado de residencia no genera rentas por sí mismo para la base imponible.
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