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V0922-23 19. April 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · unidad económica autónoma

Die Übertragung von Immobilien ohne Subrogation von Managementverträgen oder personellen Ressourcen unterliegt der MwSt.

Zwei Unternehmen derselben Gruppe beabsichtigen, Immobilien, die der Lagerung dienen, zusammen mit der Subrogation der Verträge ihrer Kunden zu übertragen. Die DGT prüft, ob diese Operation als Übertragung einer nicht der MwSt unterliegenden wirtschaftlichen Einheit gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Übertragung eines Geschäftsvermögens nicht der MwSt unterliegt, müssen die Elemente beim Übertragenden eine autonome wirtschaftliche Einheit mit einer organisatorischen Struktur von Produktionsfaktoren bilden. Wenn die Übertragung von Immobilien nicht die Subrogation in Immobilienverwaltungsverträge oder personelle Ressourcen umfasst, wird sie nicht als autonome wirtschaftliche Einheit betrachtet und die Operation unterliegt der Steuer. Jedes Element muss unabhängig steuerlich behandelt werden.

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