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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob der Veräußerungsgewinn aus einer vermieteten Immobilie steuerfrei bleiben kann, wenn der Erlös in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestiert wird. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nicht anwendbar ist, da die verkaufte Immobilie nicht die Voraussetzung erfüllt, der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen zu sein.
Cuestión planteada Posibilidad de declarar exenta la ganancia patrimonial en virtu del artículo 38.1 de la LIRPF.
Para acogerse a la exención por reinversión del artículo 38.1 de la LIRPF, la vivienda transmitida debe tener la consideración de vivienda habitual. Según el Reglamento, la vivienda habitual es aquella que constituye la residencia durante un plazo continuado de al menos tres años, salvo circunstancias excepcionales. Como la vivienda objeto de transmisión nunca ha sido la vivienda habitual del consultante, no procede la exención.
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