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Es wird geklärt, ob Arbeitnehmer, die für nautische Tätigkeiten ins Ausland entsandt werden, die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 lit. p) LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen der Nichtansässigkeit des Unternehmens, das Nichtbestehen eines Steueroasenstatus sowie die tatsächliche Entsendung erfüllt sind.
Cuestión planteada Si a los rendimientos satisfechos a dichos trabajadores les resulta de aplicación la exención establecida en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y forma de cálculo de la renta exenta.
La exención de los rendimientos del trabajo realizados en el extranjero requiere que se presten para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero, y que en dicho territorio se aplique un impuesto análogo al IRPF sin ser paraíso fiscal. El límite máximo es de 60.100 euros anuales. Para el cálculo, se deben considerar los días de estancia efectiva y las retribuciones específicas, aplicando un reparto proporcional según el número de días del año para determinar la parte devengada cada día. Esta exención es incompatible con el régimen de excesos excluidos de tributación.
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