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V0913-16 10. März 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Topographische Dienstleistungen gelten nicht als Bauleistungen für das Reverse-Charge-Verfahren

Ein Ingenieurbüro für Topographie erkundigte sich, ob die Unterstützung auf Baustellen über das Reverse-Charge-Verfahren abzurechnen sei. Die DGT stellt klar, dass topographische Arbeiten keine Bauleistungen darstellen und daher mit dem Regelsatz von 21 % MwSt. zu belegen sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tratamiento a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido.

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